In dem Erfordernis, dass eine als Steuerberatungsgesellschaft anzuerkennende Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt werden muss (§ 32 Abs. 3 S. 2 StBerG), liegt keine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; FG Hamburg 19.3.24, 5 K 113/23, NZB BFH VII B 52/24).
Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand ...
Ein Terminsverlegungsantrag beim FG ist formlos möglich. Ferner bedarf es im Fall der Verlegung wegen Krankheit zur Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht eines amtsärztlichen Attests, es genügt eine einfache ...
Das FG Münster (20.6.24, 5 K 150/24 U) hat entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt wird, wenn ein Klageauftrag aufgrund von organisatorischen Mängeln in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet wurde.
Hat der Steuerpflichtige einen Steuerberater eingeschaltet, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser die ihm übertragene Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen kann, wozu auch gehört, dass er dem Steuerberater eine ...
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Das BMF hat am 11.10.24 den Entwurf einer „Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe“ veröffentlicht. Damit sollen u. a. die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.