Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG ist die Bestellung als Steuerberater zu widerrufen, wenn der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind (FG Düsseldorf 24.7.24, 2 K 248/24 StB).
Eine Klage, die ein Steuerberater im Juli 2023 (!) per Telefax beim FG eingereicht hat, wurde für unzulässig erklärt. Grund hierfür ist die Nichterfüllung der gesetzlichen Nutzungspflicht des besonderen ...
Das OLG München (23.10.24 34 Wx 255/24 e, Beschluss ) hat in einer aktuellen Entscheidung die Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses gemäß § 25 Abs. 2 HGB bei Partnerschaftsgesellschaften abgelehnt.
Eine wirksame Bekanntgabe durch die Post an den Bevollmächtigten liegt vor, wenn bei Aufgabe des Bescheids dem FA der Widerruf der Vollmacht noch nicht zugegangen war (BFH 11.6.24, IX R 30/23).
Bewertungsplattformen sind heute allgegenwärtig und auch Steuerberater bleiben von Kritik auf solchen Foren nicht verschont. Doch wie sollten Steuerberater reagieren, wenn sie massiver Kritik ausgesetzt sind? Der ...
Seit Anfang Oktober 2024 können Steuerberater ihre digitale Steuerberater-Identität zur Identifizierung im Unternehmensregister nutzen. Bereits seit August 2024 können Steuerberater ihre digitale Identität auch zur ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer hätten sich spätestens bis 1.1.24 im Meldeportal goAML registrieren müssen. Wer das nicht bis Jahresende nachholt, dem droht ab 1.1.25 ein Bußgeld.