· Fachbeitrag · Honoraranspruch
Schuldanerkenntnis kann helfen, die Vergütung zu retten
von RA Hans-Günther Gilgan, www.gilgan.de
Durch den Abschluss eines Schuldanerkenntnisses lässt sich die Vergütung eines Steuerberaters wirkungsvoll absichern, bevor es zu kostspieligen Auseinandersetzungen mit dem Auftraggeber kommt. Das Anerkenntnis schafft Klarheit über bestehende Forderungen und mindert das Risiko eines späteren Teilverlusts oder Mandatsabbruchs. Besonders in Fällen vorübergehender Zahlungsunfähigkeit des Mandanten ermöglicht es, die Honorarforderung verbindlich festzuhalten und so die wirtschaftliche Stabilität der Kanzlei zu sichern.
Hintergrund
Bevor Sie sich mit dem Auftraggeber über Ihre Vergütung streiten, kann sich die Nutzung eines Schuldanerkenntnisses anbieten. Denn wenn Sie sich erst einmal streiten, landen Sie im Zweifel vor Gericht und es ist zumindest ein Teilverlust der Vergütung vorprogrammiert mit der weiteren Folge, dass der Auftrag in diesem Falle i. d. R. beendet sein, da der Auftraggeber kaum noch verhandlungsbereit sein dürfte. Diese Konsequenz lässt sich vermeiden, wenn man sich zuvor mit dem Auftraggeber im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses über die Frage der Vergütung geeinigt hat. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es sich um einen zahlungswilligen, aber (derzeit) zahlungsunfähigen Auftraggeber handelt und Sie das Mandat gerne behalten wollen.
Generell gibt es drei Arten von Schuldanerkenntnissen:
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