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Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung
| Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zum Neunten Steuerberatungsgesetz vorgelegt, der das Fremdbesitzverbot deutlich verschärfen soll. Ziel ist es, die häufigen Umgehungen durch mehrstufige Beteiligungsstrukturen von Finanzinvestoren über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu unterbinden. |
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollen daher künftig auch die deutschen berufsrechtlichen Anforderungen erfüllen müssen, wenn sie Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein wollen. Das würde Finanzinvestoren faktisch ausschließen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) argumentieren, dass die Unabhängigkeit der Steuerberater gewährleistet bleiben muss und dass Private Equity unvereinbar mit den Interessen der Mandanten sei. Der Bundesverband Beteiligungskapital (BVK) warnt vor wirtschaftspolitischen Schäden. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) äußert Bedenken zur Europarechtskonformität.
Die für Oktober geplante Kabinettsverabschiedung war abgesagt worden ‒ vermutlich wegen Dissens zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium. Ein Nachholtermin bis Jahresende ist ungewiss.