30.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzhof
Erfolgt eine Grundstücksveräußerung im Rahmen einer Personengesellschaft, so ist für die Prüfung, ob die für die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel maßgebliche Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, nur auf die Geschäfte dieser Personengesellschaft selbst abzustellen. Die Veräußerungen, die von einer personenidentischen, gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft oder von einem der Gesellschafter als Einzelperson abgewickelt werden, bleiben unberücksichtigt.
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02.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften
Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 haben sich die Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften gravierend verändert. Mit dem MoMiG wurden in 2008 zudem das GmbH-Recht grundlegend reformiert. Diese Veränderungen geben Anlass, sich die Entscheidungskriterien für eine optimale Rechtsformwahl erneut zu vergegenwärtigen. Unsere synoptische Darstellung der wichtigsten Kriterien hilft Ihnen dabei.
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02.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Kapitalvermögen
Die Besteuerung von Erträgen aus Kapital-Lebensversicherungen, die Versicherungsunternehmen mit den in den Versicherungsprämien enthaltenen Sparanteilen erwirtschaften, war bis zum Jahr 2004 relativ einfach. Die sog. rechnungsmäßigen (Garantiezinsen) und außerrechnungsmäßigen Zinsen gehörten beim Versicherungsnehmer zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, waren aber nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG a.F. in der Regel steuerfrei, wenn die Versicherungsprämien steuerlich als ...
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02.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Der praktische Fall
Immer wieder kommt es vor, dass eine GmbH nach Ihrer Gründung gut läuft und ihren GGf Pensionszusagen erteilt, dann aber Verluste anhäuft und schließlich liquidiert werden soll. Eine Liquidation erfordert aber, dass alle Verbindlichkeiten getilgt werden. Werden Pensionszusagen jedoch vereinbarungsgemäß erfüllt, so kann die Liquidation erst nach dem Tod sämtlicher GGf abgeschlossen werden, ggf. also erst nach Jahrzehnten. Das will in der Regel keiner, auch die betroffenen GGf nicht.
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02.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Handelt der Internetverkäufer als „Wiederverkäufer“ , so kann er seine Umsatzbesteuerung auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis beschränken. Die Entscheidung für oder gegen die Differenzbesteuerung kann der Unternehmer bei jedem Umsatz gesondert treffen. Welche Sonderprobleme man beim Internethandel insoweit im Blick haben sollte, wird in diesem Beitrag dargestellt.
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02.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Verlustabzug
Der BMF hat in einem Anwendungsschreiben die Verlustabzugsbeschränkungen bei atypisch stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften neu geregelt. Unter welchen Voraussetzungen eine Verlustverrechnung stattfinden kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten für eine optimale Verlustnutzung verbleiben, wird nachfolgend dargestellt (BMF 19.11.08, IV C 6 - S 2119/07/1001).
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02.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzhof
Ist an einer Freiberufler-GbR eine andere Personengesellschaft beteiligt, müssen auch sämtliche nur mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft die Merkmale eines freien Berufes erfüllen, wenn eine gewerbesteuerliche Infizierung der Freiberufler-GbR vermieden werden soll. Der BFH hat darüber hinaus klargestellt, dass auch eine nur geringe mittelbare Beteiligung von hier 3,35 % insoweit schädlich ist.
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02.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Pensionszusagen
Durch die EStÄR 2008 wird das Mindest-Pensionsalter für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach dem 31.12.1952 geboren sind, stufenweise bis auf 67 Jahre angehoben. Dies hat zur Folge, dass es im Wirtschaftsjahr 2008 zu einer spürbaren Verringerung der Zuführung zur Pensionsrückstellung kommt. In welchen Fällen man bestehende Versorgungszusagen anpassen sollte, wird in diesem Beitrag anhand konkreter Berechnungsbeispiele analysiert.
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02.04.2009 · Fachbeitrag aus GStB · Personenunternehmen
Nicht entnommene Gewinne können bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf Antrag ganz oder teilweise mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % besteuert werden. Soweit dieser thesaurierte Gewinn später entnommen wird, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %. In der Literatur wird die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG hauptsächlich kritisch betrachtet, weil sie angeblich nur in Konzernstrukturen sinnvoll genutzt werden könne. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, ...
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