08.03.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Außergewöhnliche Belastungen
Im Urteilsfall war der Ehemann wegen einer inoperablen organisch bedingten Sterilität zeugungsunfähig, sodass sich die Eheleute entschlossen hatten, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mit Fremdsamen zu verwirklichen. Die Kosten für diese Behandlung von rund 21.000 EUR ließ das Finanzamt jedoch unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des BFH nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. von § 33 Abs. 1 EStG zum Abzug zu. Der Grund: Eine heterologe Befruchtung sei ...
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08.03.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Tarifermäßigung
Bei einer gesplitteten Abfindungszahlung können bis zu 5 % der Abfindung in einem anderen Jahr gezahlt werden, ohne dass die Besteuerung der Hauptzahlung mit dem ermäßigten Steuersatz gefährdet ist. Der BFH hatte bereits in 2009 die Anwendung des erm äßigten Steuersatzes nach § 34 EStG auf eine Abfindung ausnahmsweise zugelassen, obwohl diese in zwei verschiedenen VZ ausgezahlt wurde, weil im ersten Jahr nur eine minimale Teilleistung zugeflossen war (BFH 25.8.09, IX R 11/09, Abruf-Nr.
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