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  • · Fachbeitrag · Unternehmenssteuerrecht

    Mittelbare Kostentragung im Konzern und bei Transaktionen

    von RAin Dr. Carmen Böhn, Frankfurt und StB FBIStR Peter Scheuch, M.I.Tax, Berlin

    Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.2.25 (7 K 1811/21 K, EFG 25, 728) zur praxisrelevanten Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Transaktionskosten bei Anteilsveräußerungen im mittelbaren Verhältnis entschieden. Im Streitfall trug eine Konzernobergesellschaft Transaktionskosten (auch) im Interesse ihrer Tochtergesellschaft bei der Veräußerung ihrer Enkelgesellschaft. Die aus den Urteilsgrundsätzen ableitbaren Gestaltungsspielräume an der Schnittstelle zwischen Zivil- und Steuerrecht sind erfreulich und können zur Rechtssicherheit bei der Strukturierung mittelbarer Kostentragungen im Konzern und bei Transaktionen beitragen, auch wenn man die zwischenzeitlich beim BFH eingelegte Revision (I R 7/25) noch im Blick behalten sollte.

    1. Der aktuelle Fall des FG Düsseldorf

    1.1 Problemstellung

    Die ertragsteuerliche Behandlung von Transaktionskosten ist bereits im unmittelbaren Verhältnis, d. h. bei der Beauftragung eines direkten Transaktionsbeteiligten im Eigeninteresse komplex (z. B. von Rechts- und Beratungskosten). Im Kontext von Kapitalgesellschaften werden bei Betriebsprüfungen häufig die folgenden Themen diskutiert:

     

    • Bei Transaktionskosten des Veräußerers steht die Reichweite des Veräußerungskostenbegriffs in § 8b Abs. 2 S. 2 KStG und dem damit faktisch einhergehenden Betriebsausgabenabzugsverbot im Fokus. Eine Einordnung als Veräußerungskosten hat zur Folge, dass (nur) der nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG zu 95 % steuerfreie Veräußerungsgewinn gemindert wird. Veräußerungskosten wirken sich daher allenfalls marginal (5 %) einkommensmindernd aus. Ob Veräußerungskosten anzunehmen sind, ist insbesondere bei Kosten für verkaufsvorbereitende Gestaltungsmaßnahmen umstritten.