Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ beschlossen und dem Bundestag zur
Beschlussfassung zugeleitet. Der Bundesrat muss nun Stellung nehmen.
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Der Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit.
Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10. Dezember 2014 in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr erläutert Ihnen Raschid Bouabba an Ihrem PC oder Tablet, wie sich der neue Mindestlohn im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse auswirkt und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben sicher und zeitsparend in ...
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am 8.10.13 verkündet (BGBl. I, 3714). Während die Regelungen zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten ebenso wie die verschärften Berufsregeln schon zum 9.10.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wurde vom Bundestag am 4.7.14 beschlossen und am 28.7.14 im Bundes-gesetzblatt verkündet. Das Gesetz ist am 29.7.14 in Kraft getreten.
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Die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt sind komplex: Welche gesetzlichen Verfahrensregelungen gelten? Wie werden Entscheidungen im Jugendamt getroffen? Das IWW-Webinar am 04.02.2026 vermittelt Ihnen das Schnittstellenwissen für eine optimale Kooperation.
Nachdem die Umsetzungsfrist schon am 16.3.13 abgelaufen ist und ein erster Versuch im Frühjahr 2013 scheiterte, legt die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr“ (BR-Drucksache 0154/14) erneut vor. Mit ihm soll die Richtlinie (2011/7/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.11 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABI 2001, L 48/1) in nationales Recht umgesetzt werden.