· Nachricht · Mietrecht
Grund für Eigenbedarfskündigung entfallen: Vermieter wegen Betrug verurteilt
| Das AG Hamburg-Bergedorf hat entschieden, dass den Vermieter eine Garantenpflicht trifft, den wegen Eigenbedarf gekündigten Mieter bis zu dessen tatsächlichem Fortzug aus der Wohnung über einen Wegfall des geltend gemachten Eigenbedarfs aufzuklären. Das AG hat den Vermieter wegen Betrug verurteilt und die Einziehung von Wertersatz angeordnet (AG Hamburg-Bergedorf 29.5.24, 412 Ds 25/23, n. rkr.; Abruf-Nr. 245900). |
Im Grundsatz ist Folgendes geklärt:
Der z. B. wegen familiären Eigenbedarfs kündigende Vermieter ist gem. § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren, wenn der Kündigungsgrund nach Ausspruch der Kündigung wegfällt. Dies korrespondiert mit der dem Vermieter treffenden strafrechtlichen Garantenpflicht gem. § 13 StGB.
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