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  • · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Wann können widerstreitende Interessen vorliegen?

    Gerade im Familienrecht kommen Anwälte immer wieder einmal in die Verlegenheit, verschiedene Familienmitglieder in Angelegenheiten zu vertreten, die teilweise dieselbe Rechtssache betreffen können. Ob dies im Einzelfall erlaubt ist, ist schwierig zu entscheiden.

     

    • Beispiel

    Das Jugendamt (JA) will einer minderjährigen Mutter (M) die elterliche Sorge entziehen lassen. Bei ihrer Besprechung mit ihrem Anwalt sind ihre Eltern zugegen. Der Vater äußert die Absicht, die Vormundschaft für seinen betroffenen Enkel, die das JA innehat, zu beantragen. Der RA der M fragt sich, ob er, weil sich alle Familienmitglieder einig sind, das Mandat des Vaters annehmen darf.

     

    § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA schreiben das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen fest. In der Praxis wird dieses Verbot auch unter dem Stichwort „Interessenkollision“ oder gar „Parteiverrat“ behandelt.