Ein Recht, an der Einschulungsfeier seines Kindes teilzunehmen, steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zu, wenn beim Aufeinandertreffen beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu
befürchten sind (OLG Zweibrücken 30.8.21, 2 UFH 2/21, Abruf-Nr. 224594 ).
Auch bei Einwilligungsfähigkeit in eine Coronaschutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich nicht einigen, ist die Entscheidung über ...
Ein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil dann nicht zu, wenn im Falle eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von ...
Großeltern haben ein eigenes Umgangsrecht mit den Enkeln, das sie ggf. auch gegen den Willen der Eltern durchsetzen können. Dies setzt aber voraus, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Dazu ein aktueller Fall des OLG Braunschweig (30.06.21, 2 UF 47/21).
Für die Entscheidung über eine an ein Amtsgericht (AG) gerichtete Anregung, die auf gerichtliche Anordnungen gegen eine Schule gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen Corona-Schutzmaßnahmen zielt, sind die ...
Die elterliche Sorge kann gegen den ausdrücklich erklärten Willen eines 13-jährigen Kindes aufrecht zu erhalten sein, wenn eine ausreichende Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im
Übrigen gegeben ...
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Das AG Frankenthal hat darüber entschieden, nach welchen Kriterien die Übertragung des Rechts auf Schulwahl (hier: Einschulung in eine Waldorf- statt in eine Regelgrundschule) auf einen Elternteil allein erfolgt (AG
Frankenthal 25.6.20, 71 F 79/20 eA, Abruf-Nr. 216611 ).