Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren.
Das FG Rheinland-Pfalz (19.9.23, 5 K 1800/19; Rev. BFH III R 35/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass vor Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Rückstellung für die Insolvenzverwaltervergütung gebildet ...
Die Anschaffungskosten für Goldbarren, mit denen hauptsächlich ein Sicherungszweck verfolgt wird, sind im Jahr der Anschaffung nach Auffassung des FG Hessen (26.6.23, 3 K 1681/17; Rev. BFH I R 50/23, Einspruchsmuster ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den einbringungsbedingten Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft.
Nach einer Entscheidung des FG München (8.12.23, 8 K 1534/23; Rev. BFH IX R 31/23, Einspruchsmuster ) liegt ein Abschluss der energetischen Maßnahmen i. S. d. § 35c Abs. 1 EStG bei einer Ratenzahlung nicht ...
In einem Fall, in dem ein nach ursprünglicher Vereinbarung zum 30.12. eines Jahrs fälliges Gesellschafterdarlehen aufgrund anderweitiger Gestaltung unter denselben Partnern hinsichtlich des Darlehensbetrags ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Erhält ein ehrenamtlich tätiger Steuerpflichtiger für öffentliche Dienste aus einer öffentlichen Kasse eine Aufwandsentschädigung, kann er im Einzelfall nachweisen, dass ihm höhere, nicht durch die steuerfreie Pauschale gedeckte tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind, die zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geführt haben. Nach Auffassung des FG Thüringen (11.5.23, 4 K 401/22; Rev. BFH VIII R 29/23, Einspruchsmuster ) ist aber Voraussetzung, dass ...