Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung.
Das FG Berlin-Brandenburg (19.9.23, 8 K 8162/21, EFG 24, 56; Rev. BFH III R 29/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Veräußerung von Anteilen an Grundstückskapitalgesellschaften keinen Gewerbebetrieb mit ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen.
Das FG Berlin-Brandenburg (29.8.23, 5 K 7144/20; Rev. BFH V R 19/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass auch ein Fotograf, der durch von ihm beauftragte Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen verfolgen lässt ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu den Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Um eine Außergewöhnlichkeit bei der Pflege von Personen anzunehmen, muss nach einer Entscheidung des FG Sachsen (24.1.24, 2 K 936/23; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) die Pflege mit mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes erfolgen. Ein Anteil von nur 5,4 % (so der Anteil im dortigen Streitfall) reiche nicht aus, um eine außergewöhnliche Belastung anzunehmen.