Nach Auffassung des FG Münster (25.6.24, 14 K 1085/23 E; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) stellen Aufwendungen für eine (Auslands-)Adoption keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. d. § 33 EStG dar. Adoptionen sind danach keine medizinischen Heilbehandlungen und sie können auch dann nicht mit Heilbehandlungen gleichgestellt werden, wenn der Entschluss zur Adoption erst nach erfolgloser Kinderwunschbehandlung gefasst worden war.
Kann der Erwerber einer Photovoltaikanlage durch die mit Wirkung zum 1.1.22 in Kraft getretene Gesetzesänderung durch das JStG 2022 vom 16.12.22 ab dem VZ 2022 eine – gewinnerhöhende – Hinzurechnung i. S. d.
Aktuell hatte sich das FG Baden-Württemberg (28.11.23, 8 K 1180/21; Rev. BFH X R 4/24, Einspruchsmuster ) mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Ansprüchen aus der Insolvenzanfechtung nach Betriebsaufgabe zu ...
Nach einer Entscheidung des FG Köln (17.1.24, 13 K 843/20; Rev. BFH XI R 7/24, Einspruchsmuster ) setzt die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Immobilienunternehmen gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG voraus, ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der ...
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Das FG Düsseldorf (27.3.24, 15 K 1131/19 G,F; Rev. BFH IV R 8/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass § 4 Abs. 4a S. 3 EStG bei Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen einen typisierten Zinssatz von 6 % der Überentnahme des Wirtschaftsjahres vorsieht, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Der Prüfungsmaßstab für die Vollverzinsung nach §§ 233a, 238 AO, der dem BVerfG-Beschluss vom 8.7.21 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) zu entnehmen ist, lässt sich danach nicht auf die Vorschrift ...