Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht.
Das FG Köln (29.2.24, 7 K 95/23; Rev. BFH IX R 14/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen in Form eines Verzichts als nicht ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung.|
Soweit ersichtlich, hatte sich das FG Niedersachsen (26.6.24, 3 K 46/24; Rev. BFH VII R 20/24, Einspruchsmuster ) als erstes FG mit der Frage zu befassen, wie die Tatbestandsmerkmale des § 233a Abs. 8 S. 1 AO auszulegen sind. Diese Regelung stellt eine gesetzliche Erlassregelung sui generis dar. Nach § 233a Abs. 8 S. 1 AO sind Zinsen auf einen Unterschiedsbetrag zuungunsten des Steuerpflichtigen (Nachzahlungszinsen) entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf ...
Enthält der notarielle Überlassungsvertrag über mehrere Grundstücke – von denen eines zu einem Gewerbebetrieb gehörte – sowie den Gewerbebetrieb eine Regelung, wonach die Betriebsübergabe zu einem bestimmten ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung.