Das FG Baden-Württemberg (28.11.24, 12 K 549/23; Rev. BFH I R 2/25, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG auch nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst und nicht voraussetzt, dass im Zeitpunkt des Bezugs dieser Einkünfte noch eine aktive Betriebsstätte besteht.
|In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Unterbrechung der Außenprüfung unmittelbar nach Beginn der Prüfung.|
Das FG Münster (11.3.25, 15 K 3303/20 U; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Kompensationszahlungen, die eine Bank von ihrem IT-Dienstleister für bestimmte im Rahmen einer IT-Migration ...
Das FG Niedersachsen (3.4.25, 5 K 111/24; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hatte sich aktuell mit der Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer sog. Ein-Mann-GmbH in Bezug auf einen Pkw zu befassen, mit dem die Gesellschafterin die GmbH durch Sacheinlage errichtet hatte.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs bei der Versteuerung eines privaten ...
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Das FG Berlin-Brandenburg (9.7.24, 8 K 8027/21; Rev. BFH III R 28/24, Einspruchsmuster ) ist zu der Überzeugung gelangt, dass sich die Beurteilung, ob ein angemietetes WG gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d oder e GewStG dem (fiktiven) Anlagevermögen zuzuordnen ist, weil die erforderliche Dauerhaftigkeit i. S. d. § 247 Abs. 2 HGB vorliegt, nach dem konkreten „Produkt“ des Betriebs richtet. Nur wenn das angemietete WG nicht selbst in das „Produkt“ eingehe („Produktionsmittel“), gehöre es zum ...