Das FG Berlin-Brandenburg (5.11.24, 8 K 8179/22; Rev. BFH III R 40/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass eine nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG begünstigte Tätigkeit (ausschließliche Verwaltung und Nutzung ...
Nach einer Entscheidung des FG Köln (4.12.24, 12 K 1271/23; Rev. BFH IX R 1/25, Einspruchsmuster ) ist ein im Rahmen einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zugunsten des Verkäufers gezahlter (Teil-)Betrag, dessen Verbleib beim Verkäufer rechtlich und tatsächlich an die Fortsetzung dessen Geschäftsführertätigkeit bei der Gesellschaft geknüpft ist, als Arbeitslohn einzustufen. Eine vom Verkäufer gezahlte Avalprovision aufgrund einer übernommenen Bürgschaft, welche Voraussetzung ...
Die neue Episode des AStW-Podcasts bringt wieder zahlreiche Neuigkeiten aus dem Bereich Recht und Steuern mit. Dietrich Loll und sein Co-Host Steffen Pasler geben ein Update zu steuerlichen und rechtlichen Änderungen, ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Das FG Niedersachsen (3.4.25, 5 K 15/24; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Veräußerung eines Gegenstands (im Streitfall zuvor ohne Vorsteuerabzug eingelegtes Fahrzeug) nur dann im Rahmen des Unternehmens erfolgt, wenn der betreffende Gegenstand vorher dem Unternehmen zugeordnet worden war und wenn er nicht vor der Veräußerung bereits aus dem Unternehmen wieder entnommen worden ist.