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  • 22.01.2026 · Anhängiges Verfahren · EGV 883/2004 Art 68 · III R 28/25

    Kindergeld, Ausland, Familienleistung, Differenzkindergeld

    Letzte Änderung: 22. Januar 2026, 14:19 Uhr, Aufgenommen: 22. Januar 2026, 13:19 Uhr

    Kindergeld für das bei der Mutter in Deutschland lebende minderjährige Kind, wenn für den Vater als Angehöriger der britischen Armee ein vorrangiger Anspruch auf britische Familienleistungen besteht:
    Muss die nachrangig zuständige deutsche Familienkasse Kindergeld in voller Höhe zahlen, wenn das Auskunftsersuchen an die britische Verbindungsstelle unbeantwortet bleibt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 28/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 23.05.2025 14 K 950/22

    Normen: EGV 883/2004 Art 68, EStG § 62, EStG § 63, EStG § 32

    Rechtsmittelführer: Verwaltung