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  • 24.11.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 77 · III R 23/25

    Kostenerstattung, Rückforderung, Familienkasse

    Letzte Änderung: 24. November 2025, 09:01 Uhr, Aufgenommen: 24. November 2025, 08:01 Uhr

    Ist die Familienkasse auch dann zur Erstattung von Kosten im Vorverfahren (vgl. § 77 EStG) verpflichtet, wenn die Kosten in einem Einspruchsverfahren gegen Ablehnung der AdV eines Bescheids enstanden sind, mit dem eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben und gezahltes Kindergeld zurückgefordert wurde, und der Einspruch im AdV-Verfahren erfolgreich war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 23/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 10.06.2024 6 K 145/24

    Normen: EStG § 77, EStG § 70, EStG § 72

    Rechtsmittelführer: Verwaltung