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  • 24.11.2025 · Anhängiges Verfahren · EGV 883/2004 Art 68 Abs 2 · III R 10/25

    Kindergeld, Familienleistung, Ausland, Differenzkindergeld

    Letzte Änderung: 24. November 2025, 09:01 Uhr, Aufgenommen: 24. November 2025, 08:01 Uhr

    Kann die Familienkasse verpflichtet werden, einer in Deutschland lebenden, nicht erwerbstätigen Mutter, das Kindergeld ohne Anrechnung britischer Familienleistungen endgültig festzusetzen, auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass ein Anspruch auf die vorrangig geltenden britischen Familienleistungen für denselben Zeitraum und dasselbe Kind besteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 10/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 20.02.2025 10 K 2123/22 Kg

    Normen: EGV 883/2004 Art 68 Abs 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung