22.01.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15b Abs 1 S 1 · IV R 14/23
Personengesellschaft, Steuerstundungsmodell, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung, Bagatellgrenze, Fondsgesellschaft
Letzte Änderung: 22. Januar 2026, 14:19 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2024, 11:53 Uhr
Sind die Initiatoren eines geschlossenen Fonds (hier Windkraftfonds) im Hinblick auf die Frage, ob ein Steuerstundungsmodell vorliegt, ebenso wie die übrigen Anleger zu behandeln, wenn sie der modellhaft vorgefertigten Gemeinschaftskonstruktion zu denselben Bedingungen wie diese beigetreten sind? Sind Sonderabschreibungen in verfassungskonformer Auslegung des § 15b Abs. 3 EStG nicht in die Berechnung der Nichtaufgriffsgrenze einzubeziehen mit der Folge, dass kein Steuerstundungsmodell vorliegt, wenn die prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags beruhen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 14/23
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 15.03.2023 3 K 72/23
Normen: EStG § 15b Abs 1 S 1, EStG § 15b Abs 2, EStG § 15b Abs 3, EStG § 15b Abs 4, EStG § 7g Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 02.10.2025, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger