· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten. |
Im Einzelnen:
- Zur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (BFH 27.11.25, III R 8/23)
- Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe (BFH 16.10.25, III R 18/23)
- Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht (BFH 14.10.25, VII R 13/23)
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH 25.11.25, VIII R 22/23– Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (BFH 25.11.25, VIII R 15/22)
- Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (BFH 25.11.25, VIII R 22/23)
- Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung (BFH 1.10.25, X R 20/22)
- Anforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019; Rechtscharakter der FAQ-Corona des BMF vom 14.12.21 und Vertrauensschutz (BFH 30.7.25, X R 7/23)
Quelle: ID 50695576