01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsvollstreckung
Eine Einspruchsentscheidung zu einem Erbschaftsteuer-Bescheid ist bei Testamentsvollstreckung nicht dem Testamentsvollstrecker, sondern den Erben bekannt zu geben, es sei denn, der Testamentsvollstrecker hat den Einspruch als Bevollmächtigter der Erben eingelegt (unter Hinweis auf BFH 4.11.81, BStBl II 82, 262) (FinMin Saarland 25.1.01, B/5-2-43/2001-S 3843, NWB EN Fach 1, 79).
(Abruf-Nr. 010770)
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundstücksschenkung
Ausgeführt i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist eine Zuwendung nicht schon mit dem Schenkungsversprechen, sondern erst mit dem rechtswirksamen Vermögensübergang der versprochenen Leistung. Für Grundstücksschenkungen gelten jedoch interessante Ausnahmen, wie die folgenden Entscheidungen zeigen:
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 25.1.01 (ErbBstg 01, 126; Christoffel, ErbBstg 01, 136) sind nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (Nichtanwendungserlass, 15.5.01, DB 01, 1282).
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Abschreibungsmodelle
Die Verlustverrechnungsregelung des § 2 Abs. 3 EStG (StEntlG 1999/2000/2002) verletzt möglicherweise den aus Art. 3 Abs. 1 GG hergeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in Form des so genannten Nettoprinzips sowie das Rückwirkungsverbot als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) (FG Münster, Beschlüsse vom 7.9.00 und 15.11.00, 4 V 1612/00, Beschwerde BFH XI B 151/00, EFG 00, 1253, DStR 01, 281).
(Abruf-Nr. 010771)
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvergleich
Regeln die Erben bei objektiv zweifelhafter Sach- und Rechtslage durch einen Vergleich, was nach ihrer übereinstimmenden Auffassung Inhalt strittiger Verfügungen des Erblassers war, so hat der Vergleich seinen Rechtsgrund noch im Erbrecht und ist daher auch bei der Erbschaftsbesteuerung zu Grunde zu legen (BFH 6.12.00, II R 28/98, BFH/NV 01, 601).
(Abruf-Nr. 010766)
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerentstehung
Der Ausfall einer zum Nachlass gehörenden Forderung auf Grund von Umständen, die erst nach dem Todestag des Erblassers eingetreten sind, stellt erbschaftsteuerrechtlich kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar (BFH 18.10.00, II R 46/98, BFH/NV 01, 420). (Abruf-Nr. 010768)
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Leibrente
Steht eine Leibrente, die bis zum Tode des Letztversterbenden in ungeschmälerter Höhe zu zahlen ist, mehreren Berechtigten als Gesamtgläubigern zu, so ist ernstlich zweifelhaft, ob eine „Anwachsung“ der Rentenanteile eines verstorbenen Berechtigten bei den verbleibenden Berechtigten erbschaftsteuerpflichtig ist (BFH, Beschluss 7.2.01, II B 11/00, BStBl II, 245). (Abruf-Nr. 010364)
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