21.08.2014 · Nachricht · Bundesgerichtshof
Ein Ehepaar beauftragte einen Notar mit der Erstellung eines Testaments. Der Notar blieb untätig. Die Ehefrau wandte sich dann mit Schreiben vom 15.7.08 unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Angelegenheit an den Notar und setzte Frist zur Erstellung des Testaments bis spätestens zum 11.8.08. In dem Schreiben kündigt sie an, dass für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der Frist der Auftrag als erledigt betrachtet wird – „ohne Honorarforderung“.
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21.08.2014 · Nachricht · Amtsgericht Lichtenberg
Der Kläger, ein Miterbe, ist entgegen der Ansicht der Beklagten, der Lebensgefährtin der Verstorbenen, zur Überzeugung des Gerichts nicht prozessunfähig. Einen Fall querulatorisch begründeten wahnhaften Verhaltens ...
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28.07.2014 · Fachbeitrag ·
Erbteilskaufvertrag
Haben die Parteien (Brüder) in einem Erbteilskaufvertrag eine salvatorische Klausel vereinbart, wonach nur wechselseitige Ansprüche bezogen auf den Nachlass ihres verstorbenen Vaters ausgeschlossen sind, schließt ...
28.07.2014 · Fachbeitrag ·
Bundesgerichtshof
Der Erblasser hatte mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen. Dessen Tochter, die Klägerin K, der die letztwilligen Verfügungen am 28.10.04 bekanntgegeben wurde, schlug wegen beeinträchtigenden Verfügungen formgerecht aus und machte Pflichtteilsansprüche geltend. Klageerhebung erfolgte am 31.7.08. Das OLG Frankfurt (3.9.13, 15 U 92/12, ErbBstg 14, 11 f.) sah die Pflichtteilsansprüche als verjährt an. Der BGH schloss sich dem OLG Frankfurt an (BGH 4.6.14, IV ZR 348/13, Abruf-Nr. 142103 ).
28.07.2014 · Fachbeitrag ·
Gemeinschaftliches Testament
Enthält eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung, in der sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen, keine weiteren Regelungen und lässt sich ein auf Ausschließung der Wechselbezüglichkeit gerichteter ...
28.07.2014 · Fachbeitrag ·
Bundesgerichtshof
Der BGH stellt klar, dass der Pflichtteilberechtigte neben seinem Auskunftsanspruch gegen den Erben gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen auch einen Auskunftsanspruch gegen den ...
28.07.2014 · Nachricht · Bundesgerichtshof
Der Erblasser hatte mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen. Dessen Tochter, die Klägerin K, der die letztwilligen Verfügungen am 28.10.04 bekanntgegeben wurde, schlug wegen beeinträchtigenden Verfügungen formgerecht aus und machte Pflichtteilsansprüche geltend. Klageerhebung erfolgte am 31.7.08. Das OLG Frankfurt (3.9.13, 15 U 92/12, ErbBstg 14, 11 f.) sah die Pflichtteilsansprüche als verjährt an. Der BGH schloss sich dem OLG Frankfurt an (BGH 4.6.14, IV ZR 348/13, Abruf-Nr. 142103 ).
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