24.11.2021 · Fachbeitrag aus EE · Adoption
Auch wenn hierzu keine gesicherten Zahlen vorliegen, geht die Beratungspraxis davon aus, dass Adoptionsverfahren seit und aufgrund der zum 1.1.09 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform zugenommen haben. Denn diese führte auf der einen Seite für Nichtverwandte und entfernte Verwandte zu Mehrbelastungen durch Anhebung der Steuersätze und auf der anderen Seite zu einer deutlichen Erhöhung der persönlichen Freibeträge der Personen der Steuerklasse I. Dieser Beitrag zeigt die ...
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24.11.2021 · Fachbeitrag aus EE · Kosten
Die Stufenklage gem. § 254 ZPO ist ein Sonderfall der objektiven Klagenhäufung (§ 260 ZPO). In der Praxis ist sie vor allem im Pflichtteilsrecht verbreitet, und zwar wenn Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil fordern. Die prozessualen Besonderheiten sowie eine entsprechende Musterklage wurden bereits in EE 20, 203 dargestellt. Praxisrelevant sind auch die damit zusammenhängenden Streitwert- und Kostenfragen, zumal ein (teilweises) Obsiegen bzw. Verlieren in verschiedenen Stufen bei ...
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26.10.2021 ·
Sonderausgaben aus EE · Downloads · Testamentsvollstreckung
Eine Beratung zur Testamentsvollstreckung ist für den Anwalt anspruchsvoll: Er muss nicht nur die Vor- und Nachteile bzw. Risiken kennen, sondern auch die Anordnung so formulieren, dass sie präzise und verständlich ist, genau den Willen des Erblassers umsetzt und künftige Entwicklungen vorausschauend regelt. Die Sonderausgabe mit zahlreichen Musterformulierungen bietet hierzu eine Orientierung für die wichtigsten Regelungsbereiche.
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26.10.2021 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Testamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker ist über das Nachlassverzeichnis (§ 2215 BGB) hinaus nach § 666 BGB zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, bleibt den Erben als letzter Ausweg nur,
gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und gegen den Testamentsvollstrecker zu klagen. Die Musterklage gibt Orientierung, wo und wie der Anspruch geltend gemacht werden kann.
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26.10.2021 · Fachbeitrag aus EE · Kosten
Das OLG Hamm hat darüber entschieden, wann bei einer Schätzung des Geschäftswertes im Erbscheinsverfahren die Nichterhebung von Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären (§ 21 Abs. 1 S. 1 GNotKG), in Betracht kommen kann. Dabei enthält der Beschluss auch interessante Ausführungen zur Fristberechnung des § 79 Abs. 2 S. 2 GNotKG (OLG Hamm 18.8.21, 10 W 69/21).
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26.10.2021 · Nachricht aus EE · Zuständigkeit
Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Zivilkammer mit erbrechtlicher Spezialzuständigkeit nach § 72a Abs. 1 Nr. 6 GVG und einer allgemeinen Zivilkammer desselben Landgerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anwendbar (KG Berlin 30.8.21, 2 AR 38/21, Abruf-Nr. 225374 ).
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26.10.2021 · Fachbeitrag aus EE · Testamentsauslegung
In der Praxis kommt es häufig vor, dass privatschriftliche – zuweilen auch öffentliche – Testamente unvollständig sind und somit der (ergänzenden) Auslegung bedürfen. Insbesondere wird es oft unterlassen, für einen eingesetzten Erben einen Ersatzerben zu bestimmen. Unlängst hat sich das KG Berlin hiermit ausführlich beschäftigt und für die ergänzende Auslegung
einige Grundsätze aufgestellt.
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26.10.2021 · Nachricht aus EE · Streitwert
Für die Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG ist auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen, das dieser im Wege
eines sog. Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt (OLG Nürnberg 17.8.21, 8 W 1738/21, Abruf-Nr. 225059 ).
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26.10.2021 · Fachbeitrag aus EE · Vorerbschaft
Wesen und Voraussetzungen einer Vor- und Nacherbschaft im Sinne des § 2100 BGB sind jedem Erbrechtler bekannt. Er sollte aber auch die steuerlichen Aspekte im Blick haben, denn das Erbschaftsteuergesetz weicht mit seinen Wertungen und Konsequenzen vom Zivilrecht ab. Dieser Beitrag zeigt anhand von Beispielen die wichtigsten steuerlichen Konsequenzen auf.
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26.10.2021 · Fachbeitrag aus EE · Erbenhaftung
Nur die Verbindlichkeit aus einer vom Schuldner begangenen unerlaubten Handlung ist von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Ist der Schuldner nicht der Täter, sondern Erbe des Täters, wird er von der Schuld befreit. Das hat jetzt das LG Frankfurt (Oder) entschieden.
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