In internationalen Erbfällen kann es langwierig und teuer werden, die Erbberechtigung nachzuweisen, weil der nationale Erbschein nicht überall akzeptiert wird. In Europa soll die inzwischen in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung 2012 (EU-ErbVO) Erleichterung schaffen. Mit ihr wird am 16.8.15 das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) als einheitlicher Nachweis eingeführt, was die Abwicklung internationaler Erbfälle erleichtert. Die wichtigsten Einzelheiten werden im Folgenden kurz zusammengefasst.
Das italienische Recht kennt kein gemeinschaftliches Testament (und auch keinen Erbvertrag). Gemäß Art. 589 CC können zwei oder mehr Personen nicht in derselben Urkunde ein Testament errichten. Daraus folgt, dass ...
Ein Rechtsanwalt kann für die Beratung zum Thema „Erbvertrag/Testament“ von dem Mandanten ein Beratungshonorar in Höhe einer 5/10-Gebühr nach dem Geschäftswert auf der Grundlage des Reinvermögens des Mandanten ...
Die Arbeitsgemeinschaft Mediation des Deutschen Anwaltvereins lädt am 8. und 9.11.13 zur Jahrestagung in die Räume der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin ein. Unter dem Motto „Mediation – anwaltliche Praxis oder mehr?“ berichten Mediatoren über Ihre Erfahrungen. Nach einer Podiumsdiskussion mit Vertretern aus den DAV-Arbeitsgemeinschaften werden in Workshops die Fragetechniken der Mediation und Marketingmöglichkeiten in sozialen Netzwerken behandelt.
Ein Wittum war die Gabe des Bräutigams, die ursprünglich an den Brautvater als Kaufpreis für die Tochter, später an die Braut selbst gegeben wurde. Der im Wittum übertragene Vermögensanteil sollte der Frau im ...
Bisher konnten die Banken im Bankverkehr „zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung“ verlangen, dass die Erben einen Erbschein vorlegen. Der BGH hat aktuell entschieden, dass dies den Verbraucher ...
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Das Kind hat als Gesamtrechtsnachfolger seiner Mutter einen Anspruch auf Vertragsanpassung gegenüber den übrigen Gesellschaftern, wenn sich die Differenz zwischen dem Buchwertanteil der Erblasserin und ihrem Ertragswertanteil zum Todeszeitpunkt derma ßen vergrößert hat, dass ein Festhalten an der Abfindungsbeschränkung durch die gesellschaftsvertragliche Buchwertklausel nicht mehr zumutbar ist. Die Genehmigung für eine auf dem Buchwert beruhende Abfindungsvereinbarung ist dann zu versagen (OLG Bremen ...