01.10.2007 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Die Beiträge im „Chefärzte Brief“ führen manchmal zu Diskussionen. So auch der Beitrag in der Ausgabe Nr. 4/2007. Hier haben wir zwar dahingehend Stellung bezogen, dass intraoperative Probeexzisionen dann eigenständig berechenbar sind, wenn sie nicht vom Leistungsumfang der GOÄ-Leistungslegende - der „Zielleistung“ - umfasst sind. Aber die Frage, ob die Abrechnung mit der Nr. 2401 oder der Nr. 2402 GOÄ erfolgen soll, blieb offen.
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus CB · Liquidationsrecht
Stellen Sie sich folgende Situation vor: In der ambulanten Privatsprechstunde eines Chefarztes erscheint ein Patient, der eine Zweitmeinung einholen will. In der Zusammenschau der durchgeführten Untersuchungen stellt der Chefarzt die Indikation einer sofortigen stationären Aufnahme fest. Der Patient will diese Behandlung nicht als Wahlleistung in Anspruch nehmen, sondern als Kassenpatient aufgenommen werden. Der Chefarzt stellt dem Patienten seine Rechnung aus. Die gesetzliche Krankenkasse ...
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
In einer am 14. August 2007 ergangenen Entscheidung (Az: 11 C 0161/06 - Abruf-Nr.
073058
) hat das Amtsgericht Neustadt/Saale, Zweigstelle Mellrichstadt, erneut Argumente der privaten Krankenversicherung zum Zielleistungsprinzip zurückgewiesen.
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
Die Abrechnung großer bauchchirurgischer Operationen führt immer wieder zu Abrechnungsstreitigkeiten mit diversen privaten Krankenversicherungen, weil diese unter Berufung auf das in § 4 Abs. 2 a GOÄ geregelte Zielleistungsprinzip ganz erhebliche Kürzungen der Rechnungsbeträge vornehmen. Das Landgericht (LG) Hamburg hat nun mit Urteil vom 16. März 2007 (Az: 302 O 419/04 - Abruf-Nr.
073059
) auf die Klage eines Privatpatienten dessen Krankenversicherung verurteilt, von dem gekürzten ...
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01.10.2007 · Fachbeitrag aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
Im Streit zwischen Krankenkassen und Krankenhausärzten - und nicht zuletzt dem ersten und dritten Senat des Bundessozial-
gerichts (BSG) - hat der Große Senat am 25. September 2007 ein Machtwort gesprochen (Az: GS 1/06 - Pressemitteilung unter der
Nr.
073057
abrufbar). Er entschied, dass die behandelnden Ärzte zukünftig nicht mehr allein darüber befinden können, ob eine Krankenhausbehandlung notwendig ist. Der Große Senat hierzu wörtlich:
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Die Überprüfung des Batteriezustandes eines Herzschrittmachers ist Bestandteil der Nr. 661 GOÄ (Impulsanalyse..., gegebenenfalls mit Magnettest). Kommt sie als einzelne Leistung vor (in der Regel im ambulanten Bereich), ist die analoge Berechnung mit der Nr. 431 GOÄ (100 Punkte) möglich.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Die Berechnung der Entfernung von Redondrainagen mit der
Nr. 2009 GOÄ (Fremdkörperentfernung) oder der Nr. 2007 GOÄ (Fadenentfernung) wird häufig abgelehnt. Hierbei werden stets drei Argumente genannt:
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus CB · Steuergestaltung
Seit der Sparerfreibetrag zum 1. Januar 2007 auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für Zusammenveranlagte abgesenkt wurde, hat die Übertragung von Geldvermögen von Eltern auf minderjährige Kinder Hochkonjunktur. Da die Ausnutzung der Freibeträge des Kindes das vorrangige Ziel sein dürfte, prüft das Finanzamt genau, ob tatsächlich eine ernsthafte Übertragung von Kapitalvermögen stattgefunden hat. Folgendes ist zu beachten (Oberfinanzdirektion Magdeburg, Verfügung vom 26. Januar ...
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus CB · Liquidationsrecht
Voraussetzung für rechtlich einwandfreie Honorarforderungen eines Chefarztes bei einer wahlärztlichen Behandlung im Krankenhaus ist der Abschluss einer rechtsgültigen Wahlleistungsvereinbarung. Die Anforderungen an eine Wahlleistungsvereinbarung wurden früher in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und werden aktuell im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) geregelt.
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01.09.2007 · Fachbeitrag aus CB · Zivilrecht
Dass Chefärzte nicht jedes Verhalten eines Patienten dulden müssen, zeigt eine neuere Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld. Dieses hat eine Patientin dazu verurteilt, an den behandelnden Chefarzt Schadenersatz wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von mehr als 4.000 Euro zu zahlen (Urteil vom 13. Oktober 2006, Az: 4 C 498/05 - Abruf-Nr.
072241
).
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