03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · Finanzen privat
Seit dem 1. Juli 2008 gilt das neue Gesetz über die Pflegezeit. Als Chefarzt sollten Sie die Neuregelungen kennen, denn danach können Sie - aber auch Ihre Mitarbeiter - zukünftig kurzfristig zehn Tage der Arbeit fernbleiben, wenn Sie einen nahen Angeh örigen pflegen oder dessen Pflege organisieren müssen. Den Beitrag erhalten Sie im geschlossenen Bereich für Chefärzte in der Rubrik „Online-Beiträge“.
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · Berufsrecht
Immer öfter wird das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis durch ausschließlich wirtschaftlich motivierte Eingriffe privater Krankenversicherungen erheblich belastet. Dies gilt insbesondere durch die neuen Beratungsmöglichkeiten nach dem Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG). Wenn die Krankenversicherung ihre Versicherungsnehmer bereits vor Beginn einer Behandlung vor dem Chefarzt warnt oder diesen nach erfolgter Therapie gegenüber seinen Patienten herabsetzt, dann ist es bis zum Abbruch des ...
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
In der vertragsärztlichen Versorgung legen Richtlinien fest, was bei Vorsorgeuntersuchungen vom Arzt erbracht und zu Lasten der GKV („auf Chipkarte“) berechnet werden darf. Privatpatientinnen, die zu Vorsorgeuntersuchungen die ambulante Sprechstunde des Chefarztes aufsuchen, erwarten mehr als „GKV-Standard“. Wenig bekannt ist aber, dass privatversicherte Patientinnen gegenüber ihrer Versicherung - und gegebenenfalls ihrer Beihilfe - für Vorsorgeuntersuchungen keinen anderen ...
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · Liquidationsrecht
Der Bundesgerichtshof hat am 20. Dezember 2007 (Az: III ZR 144/07 ) die Voraussetzungen geklärt, unter denen sich der Chefarzt im Falle seiner Abwesenheit bei der Erbringung wahlärztlicher Leistungen vertreten lassen kann, ohne seinen Honoraranspruch zu verlieren. Doch diese Entscheidung erfasst nur einen Teil der Probleme, die bei der Verpflichtung des Wahlarztes entstehen, wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus grundsätzlich persönlich erbringen zu müssen, um sie anschließend ...
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · DKG-Studie
Das Thema „Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes“ ist eines der hochumstrittenen Krankenhausthemen im Jahr 2008 - nicht zuletzt auch durch die Studie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter Beteiligung von 304 Krankenhäusern. Aber nur wenige Chefärzte kennen die Inhalte der Studie im Detail. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen daher die für Chefärzte wichtigsten Kernaussagen vor.
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
Wenn ein Patient eine Krankenhausbehandlung erschleicht, indem er die Krankenversichertenkarte eines Freundes missbräuchlich verwendet, muss die Krankenkasse die Behandlung nicht vergüten. In diesem Fall verliert das Krankenhaus seinen Honoraranspruch. Zu diesem Ergebnis kam das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil vom 12. Juni 2008 (Az: B 3 KR19/07 R).
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · Arbeitszeit
Krankenhausärzte sollen zukünftig maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Kommen Bereitschaftsdienste hinzu, dann kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit tarifvertraglich auf bis zu 65 Stunden verlängert werden. Darauf einigten sich die 27 Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union (EU) in der Nacht zum 10. Juni 2008 bei einem Treffen in Luxemburg. Im Entwurf der Arbeitszeit-Richtlinie - der noch vom Europaparlament abgesegnet werden muss - wird dabei Folgendes festgelegt:
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · Ambulante Versorgung
Die Tücke steckt im Detail: Dies gilt auch bei den Verordnungen zu ambulanten Leistungen nach § 116b Abs. 2 SGB V. Nachdem bereits das erste hierzu Update vorgestellt wurde, geht es jetzt in die zweite Runde. Der Gesetzgeber hat eine erste Nachbesserung vorgenommen und den Absatz 6 neu eingefügt. Was hierüber für Chefärzte zu beachten ist, erfahren Sie im Beitrag.
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03.07.2008 · Fachbeitrag aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
Hat der Chefarzt einen Anspruch auf Überleitung vom BAT I in den TV-Ärzte/VkA? Viele Arbeitsgerichte haben dies bereits bejaht. Doch zahlreiche Krankenhäuser leiten nicht über, sondern warten zunächst die Entscheidungen der nächsten Instanzen ab. Nun gibt es endlich ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts, das den Chefärzten Recht gibt: Auch für sie gilt der TV-Ärzte/VkA.
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