04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Über denselben Zugang sind die Nrn. 271 und 272 GOÄ nur je einmal am Tag berechenbar. Wenn jedoch nicht nur die Infusion gewechselt wird, sondern nach Beenden der einen Infusion zu einem deutlich anderen Zeitpunkt des Tages die Infusion der anderen Art erfolgt, sind die Nrn. 271 und 272 GOÄ auch am selben Tag und bei demselben Gefäßzugang jeweils einmal berechnungsfähig. Beispiel: Morgens eine Infusion nach Nr. 271 GOÄ, nachmittags eine Infusion nach Nr. 272 GOÄ.
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
ZVD-Messungen werden nach der Nr. 648 GOÄ abgerechnet. In deren Leistungstext ist die Kathetereinführung inbegriffen. Das heißt, die Nr. 260 GOÄ Legen eines ZVK kann neben der Nr. 648 nicht berechnet werden. Das heißt aber nicht, dass für die Abrechnung von ZVD-Messungen immer wieder neu ein ZVK gelegt werden muss. Hier ist die GOÄ völlig überholt, da schon seit l Neuere Urteile ergehen zwar überwiegend, aber nicht vollständig zugunsten des Arztes. Dabei folgten die Gerichte in allen ...
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel des „Chefärzte Brief“ Nr. 4/2009 ist uns beim Beitrag zur Berechnung der Laboruntersuchung auf vorzeitigen Blasensprung auf der Seite 18 oben ein Fehler unterlaufen.
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Für die Tumeszenzanästhesie enthält die GOÄ keine Ziffer, so dass eine Analogabrechnung erforderlich ist.
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Nach wie vor sind die Auseinandersetzungen zur Privatliquidation in der Schulterchirurgie nicht beendet. Hauptstreitpunkt ist weiterhin, ob die Nr. 2137 GOÄ Arthroplastik eines Schultergelenks als „Komplexziffer“ anzusetzen ist PKV-Auffassung oder die jeweils erbrachten Leistungen wie zum Beispiel Nrn. 2064, 2070, 2254, 2112 und 2257 abrechenbar sind PVS-Auffassung. Neuere Urteile ergehen zwar überwiegend, aber nicht vollständig zugunsten des Arztes. Dabei folgten die Gerichte in allen ...
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Nach unserem Beitrag zum Basistarif im Februar-Heft wurde gefragt, ob Basistarif-Versicherte den Chefarzt auch primär aufsuchen dürfen oder nur auf Überweisung. Unsere Antwort: Ja, der Chefarzt darf auch primär aufgesucht werden, aber es sind nur Leistungen im Rahmen einer GKV-Ermächtigung versichert. Wird der ermächtigte Chefarzt zur Mit- oder Weiterbehandlung in Anspruch genommen, so ist eine Überweisung durch einen Vertragsarzt erforderlich.
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Mitarbeitermanagement
Eine effektive Unternehmens- und Mitarbeiterführung, die die Mitarbeiter begeistert und zu selbstverantwortlichem Handeln führt, benötigt Führungskräfte, die sich nicht nur fragen, was das Unternehmen braucht, um im Wettbewerb zu bestehen. Es werden vielmehr Führungskräfte gesucht, die sich auch fragen, was der Mitarbeiter braucht, um sich individuell zu entwickeln und gleichzeitig ein Teammitglied zu werden, das dann dem Erreichen der Unternehmensziele dienlich ist. Anhand von ...
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Entwicklungsklausel, Teil 2
Im ersten Teil in der April-Ausgabe des „Chefärzte Brief“ ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 4. September 2008 zur Un-Wirksamkeit der Entwicklungsklausel bei sogenannten Altverträgen vorgestellt worden. Dieser zweite Teil befasst sich nun mit den Folgen der Unwirksamkeit der Entwicklungsklausel und den sich hieraus für den Chefarzt ergebenden Möglichkeiten, seine Interessen zu wahren.
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Kooperationsvertrag, Teil 3
In den ersten beiden Teilen dieser Beitragsserie „Chefärzte Brief“ Nrn. 3 und 4/2009 hatten wir bereits über Kooperationsverträge zwischen Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten berichtet. Die meisten Verträge beinhalten auch die Mitwirkung der niedergelassenen Ärzte an der ambulanten Versorgung der Patienten, wobei die niedergelassenen Ärzte auch hier regelmäßig nicht angestellt sind. Ihre Mitwirkung erfolgt primär bei der ambulanten Versorgung von GKV-Patienten, kann ...
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04.05.2009 · Fachbeitrag aus CB · Oberlandesgericht Koblenz
Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 21. Februar 2008 Az: 5 U 1309/07 entschieden, dass ein Chefarzt Inhaber einer Privatklinik das von einer Patientin für eine kosmetische Operation gezahlte Honorar in Höhe von mehr als 7.000 Euro zurückzahlen muss, weil er sie nicht persönlich operiert hatte.
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