05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Eine rechnergestützte Auswertung der EMG-Frequenzen (Analyse des Frequenzgehalts) entspricht in etwa einer Frequenzspektrumanalyse bei Doppler-Sonografie. Dafür kann der Zuschlag nach Nr. 404 GOÄ analog (nicht steigerungsfähig, 14,57 Euro) berechnet werden.
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Im „Chefärzte Brief“ vom Mai 2005 hatten wir die Empfehlung der Bundesärztekammer vorgestellt, multiple Prostata-PE´s mit höchstens sechsmaligem Ansatz der Nr. 319 GOÄ (Punktion Prostata, 200 Punkte) zu berechnen. Diese Empfehlung ist inzwischen obsolet.
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · GOÄ-Spiegel
Für die kontinuierliche Blutzuckermessung über mindestens 18 Stunden mit Auswertung empfiehlt der Gebührenordnungsausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) die analoge Abrechnung mit der Nr. 659 GOÄ (Langzeit-EKG, 400 Punkte). Im GOÄ-Ratgeber wird zu demselben Thema klargestellt, dass bei ambulanter Behandlung die Sachkosten für das Messsystem nach § 10 GOÄ berechenbar sind. Dies gilt nicht bei stationärer Behandlung.
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Für die intravitreale Injektion (IVI) bzw. die intravitreale operative Medikamenteneinbringung (IVOM) empfiehlt der Gebührenordnungsausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) die analoge Abrechnung mit der Nr. 1383 GOÄ (Vitrektomie, 2.500 Punkte). Klargestellt wird, dass zur Nr. 1383 GOÄ die Zuschläge bei ambulanter Durchführung nach den Nrn. 440 und 445 GOÄ nicht berechnungsfähig sind.
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Qualitätsmanagement
Am 17. Juni 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Mindestfallzahlen für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen festgesetzt. Sie werden zum 1. Januar 2011 in Kraft treten, wenn die routinemäßige Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium - wie zu erwarten - positiv ausfällt.
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Gesetzgebung
Im internationalen Vergleich liegt das deutsche Gesundheitssystem nicht nur bei den Leistungen vorn, es gilt auch unter Kostenaspekten als Erfolgsmodell. Dennoch sollen weitere Sparmaßnahmen getroffen werden. Diese sind in dem Eckpunktepapier „Für ein gerechtes, soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem“ vom 6. Juli 2010 festgelegt und zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden. Zwei Punkte sind für Krankenhäuser relevant - ein Abschlag bei „Mehrleistungen“ ...
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Qualitätsmanagement
Anfang Juli ist das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland (KH-CIRS-Netz-D) gestartet. Es handelt sich dabei um ein Berichtssystem für sicherheitsrelevante Ereignisse im Krankenhaus. Das KH-CIRS-Netz-D ist eine Internet-Plattform, auf der überregional bedeutsame CIRS-Fälle (CIRS = Critical Incident Reporting System) analysiert, kommentiert und von allen Nutzern gelesen werden können. Die Darstellung von Risikobereichen und der Austausch von Problemlösungen sollen gemeinsames Lernen aller ...
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Gesetzgebung
Um sich in Fragen der Gesundheitspolitik abzustimmen, treffen sich die Gesundheitsminister der Länder in der „Gesundheitsministerkonferenz“ - kurz GMK. Schon früher hat die GMK nachhaltige Anstöße für Veränderungen im Gesundheitswesen gegeben, so zum Beispiel bei der Qualitätssicherung. Im Juli hat sich die GMK in Hannover getroffen. Unser Beitrag enthält einen kurzen Überblci über die für Krankenhäuser wichtigen Beschlüsse.
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Arzthaftung
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Patienten wegen eines zu spät operierten Bandscheibenvorfalls 384.000 Euro zugesprochen. Die Summe setzt sich aus einem Schmerzensgeld von 180.000 Euro und Schadenersatz von 204.000 Euro zusammen (Urteil vom 29.10.2009, Az: 5 U 55/09, Abruf-Nr. 102383 unter www.iww.de). Dem behandelnden Arzt wurde ein grober Behandlungsfehler vorgehalten, weil der Patient nicht unmittelbar nach seiner Ankunft in der Klinik, sondern erst neun Tage später operiert ...
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05.08.2010 · Fachbeitrag aus CB · Arzthaftung
Der Umstand, dass bei einer Behandlung wie der periradikulären Therapie in der ärztlichen Fachliteratur noch nicht über eine Querschnittslähmung berichtet wurde, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen. Zu diesem Ergebis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 6. Juli 2010 und stellt damit einmal mehr hohe Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht (Az: VI ZR 198/09).
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