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Hirnleistungstraining und IADL-Training ‒ wie abrechnen?
Frage: Welche GOÄ Ziffern sind für ein Hirnleistungstraining und ein IADL-Training ansatzfähig?
Antwort: Für beide Trainingsformen kann Nr. 846 GOÄ (Einzelbehandlung) oder 847 GOÄ (Gruppenbehandlung) abgerechnet werden bei einer Mindestbehandlungsdauer von 20 Minuten. Eine Analogbewertung ist nicht erforderlich, da die Leistungslegende „Übende Verfahren“ unterschiedliche Trainingsformen erfasst.
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Quelle: ID 50641366