14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 3c EStG
Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. 1 EStG nicht ausreichender nur mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht, wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen. Für die steuerrechtliche Einordnung von Finanzierungskosten kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung des aufgenommenen Darlehens an.
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 4f EStG
§ 4f des EStG findet gemäß § 52 Abs. 12c EStG i. d. F. des Art. 11 Nr. 9 Buchst. a AIFM-StAnpG seit dem 31.7.2014 (siehe § 52 Abs. 8 Satz 1 EStG) erstmals Anwendung auf Schuldübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die in einem nach dem 28.11.2013
endenden Wirtschaftsjahr erfolgen.
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 7 EStG
Es spricht gegen eine kürzere Nutzungsdauer von 50 Jahren, eines befristet für zehn Jahre gewerblich als Flüchtlingsheim vermieteten Altbaus, wenn nach Ablauf des Zeitmietvertrags nach gutachterlicher Einschätzung – zusätzlich zur nicht auszuschließenden möglichen Weiternutzung als Flüchtlingsunterkunft – nach Vornahme von Umbauten auch eine weitere Nutzung des Objekts als Hotel Garni wirtschaftlich möglich sein wird.
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 9 EStG
Besteht eine doppelte Haushaltsführung und zieht der Steuerpflichtige am Ort seiner Hauptwohnung, einer Großstadt, um, so ist der Umzug nicht wie für einen Werbungskostenabzug der Umzugskosten erforderlích nahezu ausschließlich beruflich veranlasst, wenn sich durch den Umzug die Fahrstrecke zur ersten Tätigkeitsstätte nur unwesentlich verkürzt (im Streitfall: von bislang ca. 152 km um 17 km auf nunmehr 135 km).
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 9 EStG
Betreibt die Arbeitgeberin im Hafen von Bremerhaven einen Autoterminal auf einem räumlich abgegrenzten, von Zäunen umgebenen, über diverse Straßen infrastrukturell erschlossenen und nur durch bestimmte Zugangspunkte zu befahrenden Gelände, liegt eine großräumige erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers vor, der fast ausschließlich als Fahrpersonal im Autoumschlag tätig ist und dem vorab für jeden Arbeitstag per Abgangsorder jeweils ein konkreter Bereich des Geländes als ...
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 23 EStG
Ein Wohnmobil ist ein nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgenommener „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“. Dies gilt auch dann, wenn es sich angesichts eines sehr hohen Kaufpreises des Wohnmobils dabei um einen Luxusgegenstand handelt.
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 92a EStG
Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals.
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · § 14c UStG
Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist. Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis kann dem Grundstückserwerber nicht nach § 566 Abs. 1 BGB („Kauf bricht nicht ...
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · Lohnsteuerliche Behandlung
Arbeitgeber sind häufig sehr findig, wenn es darum geht, ihre Beschäftigten mit steuerlich begünstigten Gehaltsextras zu motivieren. Aktuell im Trend: Die Zuwendung von Kryptowährung. Hier stellt sich die Frage, ob ein Sachbezug vorliegt oder eine Geldleistung und zu welchem Zeitpunkt Kryptowährung einem Mitarbeiter zufließt. Lohnsteuerlich kann die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung von Kryptowerten grundsätzlich als Sachbezug qualifiziert werden. Solche Sachbezüge können ...
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14.08.2025 · Fachbeitrag aus AStW · Bilanzierung
In der Praxis stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt für die Rückforderung der Corona-Soforthilfe eine Rückstellung bilanziert werden muss. Bei Betriebsprüfungen wird oftmals die Auffassung vertreten, dass die Rückstellung erst in dem Jahr zulässig ist, in dem das bilanzierende Unternehmen seinen Rückforderungsbescheid erhält.
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