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  • · Fachbeitrag · Omnibus I

    EU-Vereinfachungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten auf dem Weg

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Auf EU-Ebene sollen die Sorgfalts- und Berichtspflichten der Unternehmen spürbar erleichtert und damit Bürokratie bei CSDDD und CSRD abgebaut werden. Mitte Oktober 2025 hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments jetzt die vorgeschlagenen Änderungen gebilligt.

     

    Hintergrund

    Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 das Vereinfachungspaket Omnibus I vorgestellt. Die sogenannten „Omnibus“-Vorschläge, die die Kommission erarbeitet hat, zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand der EU zu stärken und zusätzliche Investitionskapazitäten für Unternehmen freizusetzen. Neben Regeln zur Vereinfachung der Sorgfaltspflichten und der Nachhaltigkeitsberichterstattung enthält das Omnibus-Paket auch eine Regelung zur Verzögerung der Anwendung dieser Regeln für einige Unternehmen, die im April 2025 im Eilverfahren vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde.

     

    Änderungen der CSDDD und CSRD im Rechtsausschuss befürwortet

    Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am 13.10.2025 über die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Kommission für