Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 und 2 KStG sind die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 AO), von der Körperschaftsteuer befreit. Ein Krankenhaus ist gemäß § 67 Abs. 1 AO ein Zweckbetrieb, wenn es in den Anwendungsbereich des KHEntgG oder der ...
§ 8c KStG regelt zum Verlustabzug bei Körperschaften, dass nicht genutzte Verluste wegfallen, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft in bestimmter Höhe (ab 25 %) stattfinden. Die Vorschrift sieht Ausnahmen für ...
Der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist gemäß § 8b Abs. 2 S. 1 KStG steuerfrei. Veräußerungsgewinn ...
Eine der Voraussetzungen für eine Organschaft ist, dass der Organ-
träger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen in einem solchen Maße beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht (finanzielle Eingliederung, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG). Darüber hinaus muss der Vertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt sein (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
S. 1 KStG).
Nach dem Wortlaut von § 14 KStG muss der Gewinnabführungsvertrag im Rahmen einer Organschaft auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden (§ 14 Abs.
Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes hat (ausländische Gesellschaft), zu mehr als der Hälfte beteiligt, so sind die ...
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Grundsätzlich kann eine Einlagenrückgewähr nur unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG vorliegen, also wenn das steuerliche Einlagekonto als für die Leistung der Kapitalgesellschaft verwendet gilt. Ausnahmsweise kann eine Einlagenrückgewähr unabhängig von der Verwendungsrechnung im Falle der Liquidation bzw. Kapitalherabsetzung und bei organschaftlichen Mehrabführungen vorliegen (sog. Direktzugriff). So sieht
§ 27 Abs. 6 Satz 1 KStG vor, dass Mehrabführungen, wenn sie ihre Ursache in ...