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  • · Nachricht · §§ 160, 173 AO

    Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

    | Weder ein Benennungsverlangen i. S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründen die Tatbestandsvoraussetzungen einer selbstständigen Änderungsvorschrift. Nur wenn aufgrund des Benennungsverlangens nachträglich neue Tatsachen i. S. von § 173 AO bekannt werden, ist die Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift möglich. |

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 44221080