· Fachbeitrag · Klarstellung des Bundesfinanzministeriums
Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
Überträgt ein Betriebsinhaber seinen aktiven Betrieb gegen Vorbehaltsnießbrauch unentgeltlich auf einen Dritten und führt den Betrieb danach fort, wird die Buchwertfortführung nach dem BFH-Urteil vom 29.1.25 (X R 35/19) versagt. Das BMF hat zu diesem Urteil jetzt Stellung genommen und eine Übergangsregelung gewährt. |
Danach ist Folgendes zu beachten:
- Neufälle: Bei Übertragungen ab dem 17.4.2025 sind die Urteilsgrundsätze des BFH-Urteils vom 29.1.2025 uneingeschränkt anzuwenden. Auch bei aktivem Gewerbebetrieb ist eine Buchwertfortführung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch nach § 6 Abs. 3 EStG „nicht“ mehr zulässig.
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