08.12.2020 · Nachricht aus ASR · Datenschutz
Unternehmer, also auch Autohäuser, dürfen Tracking-Cookies nur nutzen, wenn Verbraucher einwilligen. Eine Einwilligung liegt nicht vor, wenn die Cookies bereits vorher ausgewählt sind und der Nutzer sie aktiv abwählen muss (sog. Opt-Out). Mit dieser Entscheidung ist das LG Rostock auf einer Linie mit dem BGH.
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07.12.2020 · Nachricht aus ASR · GW-Handel
Zur Sichtprüfung gehört ein Blick auf die Unterseite des Fahrzeugs. Zu diesem Zweck muss der gewerbliche Kfz-Händler das Fahrzeug auf eine Hebebühne nehmen. Dieser Grundsatz gilt auch bei einem Agenturgeschäft, so das OLG Karlsruhe.
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04.12.2020 · Fachbeitrag aus ASR · Umsatzsteuer
Fast zwei Jahre hat es gedauert: Am 02.11.2020 hat sich das BMF endlich zur Umsatzbesteuerung von Gutscheinen geäußert. ASR macht Sie mit den wichtigsten Folgen für Autohäuser vertraut.
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02.12.2020 · Nachricht aus ASR · Wettbewerbsrecht
Betriebe dürfen nur dann in den Bordcomputer eines Fahrzeugs eingreifen, wenn sie mit dem Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind. Nur solche Betriebe dürfen Steuergeräte fahrzeugtechnischer Systeme codieren und Fehler in der Elektronik von Fahrzeugen auslesen. Sind Betriebe nicht eingetragen, dürfen sie nicht mit diesen Tätigkeiten werben. Darauf hat das OLG Stuttgart hingewiesen.
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26.11.2020 · Fachbeitrag aus ASR · Umsatzsteuer
In der Praxis taucht immer häufiger folgender Fall auf: Ein Fahrzeug wurde zu Beginn der zweiten Jahreshälfte verkauft. Die Auslieferung sollte noch im Jahr 2020 erfolgen (Umsatzsteuersatz 16 Prozent). Jetzt stellt sich heraus, dass das Fahrzeug frühestens Mitte Januar 2021 ausgeliefert wird (Umsatzsteuersatz 19 Prozent). Ein ASR-Leser möchte wissen, wie er diese
Situation meistern kann.
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26.11.2020 · Fachbeitrag aus ASR · Handel über die Grenzen
Erfahren Sie anhand eines Praxisfalls, welche Belege, Buchungen und Prüfungen erforderlich sind, um Ersatzteile steuerfrei innergemeinschaftlich an einen anderen Händler oder einen sonstigen Unternehmenskunden im EU-Ausland zu liefern, wenn Sie die Transportverantwortung tragen. Checklisten helfen Ihnen dabei, dies sofort in Ihrem Autohaus umzusetzen. Erfahren Sie zudem, wie Ihre Rechnung aussehen muss und wie Sie die Lieferung bzw. den Umsatz richtig buchen und der Finanzverwaltung melden.
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26.11.2020 · Fachbeitrag aus ASR · Umsatzsteuer/Handel über die Grenzen
Seit 01.02.2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) politisch nicht mehr Mitglied der Europäischen Union (EU). Die von EU und UK vereinbarte Übergangsfrist, die die Folgen des Ausstiegs für die Wirtschaft auf beiden Seiten mildern soll, läuft zum 31.12.2020 aus – und wird nicht verlängert. Das hat Folgen für den Handel mit Fahrzeugen und Ersatzteilen sowie auf Reparaturen und sonstige Dienstleistungen – im Zollrecht und bei der Umsatzsteuer. Lesen Sie, worauf Sie sich ab 01.01.2021 ...
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26.11.2020 · Nachricht aus ASR · Umsatzsteuer
Für Vorauszahlungen und Anzahlungen, die Sie in der „Niedrigsteuerphase“ im zweiten Halbjahr 2020 vereinnahmen, müssen Sie den Umsatzsteuersatz von 16 Prozent heranziehen. Steht aber fest, dass die jeweilige Leistung erst nach dem 31.12.2020 erbracht wird, können Sie bereits den dann gültigen Steuersatz von 19 Prozent anwenden und in Rechnung stellen. Der Leistungsempfänger ist daraus zum Vorsteuerabzug berechtigt. In einem Schreiben vom 04.11.2020 sorgt das BMF insofern für ...
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26.11.2020 · Fachbeitrag aus ASR · Unternehmensführung
Verursacht ein Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug schuldhaft einen Unfall, der zu Zahlungen des Versicherers des Kundenfahrzeugs an den Unfallgeschädigten führt, hat der Versicherer nach Ansicht des LAG Hamm ein Anrecht darauf zu erfahren, bei welchem Handel- und Handwerkversicherer die Werkstatt versichert ist. Denn es liegt eine Mehrfachversicherung vor, die zu Ausgleichsansprüchen zwischen den beiden Versicherern führt.
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26.11.2020 · Fachbeitrag aus ASR · GW-Handel
Dem händlerfreundlichen „ja, keine Haftung“ lässt der BGH ein „aber“ folgen. Die Karlsruher Richter haben zwar ihre Grundaussage bekräftigt, wonach normaler (gewöhnlicher) Verschleiß keinen Sachmangel begründet. Hinzugefügt haben sie aber, leicht zu übersehen, „… sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist“. Diese Differenzierung ist neu und für den GW-Handel brisant. Hintergrund ist ein Rechtsstreit wegen eines korrodierten Auspuffs.
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