01.07.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Seit der Umstrukturierung des Bema existieren bei der Abrechnung von Brücken zwischen Kassen- und Privatpatienten kaum noch gravierende Unterschiede. Lediglich die Art der Kronenzuordnung - nach Präparationsform in der GOZ und nach Art der Krone im Bema - differiert erheblich. Dafür ist die Aufteilung der Kronen in solche, die unmittelbar an ein Brückenglied grenzen, und solche, die zusätzlich mit der Brücke verblockt sind, jetzt weitgehend identisch.
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01.07.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Beispiele zum neuen Bema, Teil 7:
Im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung der neuen Bema-Bestimmungen befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Bema-Nr. 97, die nicht mehr nur für die Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit einer Totalprothese, sondern auch für die Rehabilitation eines stark reduzierten Restgebisses mit einer Cover-denture-Prothese heranzuziehen ist. Diese Form des Zahnersatzes - eine Quasi-Totalprothese mit eingearbeiteten Wurzelstiftkappen oder Teleskopkronen - musste bis Ende 2003 unter der Bema-Nr. 96 ...
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01.07.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Recht
Heiß umstritten war in der Vergangenheit die Thematik der Materialkostenberechnung. Während Beihilfestellen und private Versicherungen die Erstattung von Materialkosten ablehnten, vertraten GOZ-Kommentare und -Referenten sowie die Zahnärztekammern die Auffassung, Materialkosten, die durch die individuelle Behandlung des Patienten verursacht wurden, seien berechnungsfähig.
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01.07.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp Bema
Bei der Bema-Umstrukturierung wurde die Nr. 12 (bMF) um folgende Bestimmung erweitert: "Die Abrechnung der Nr. 12 im Zusammenhang mit den Nummern 18, 20 und 91 für das Verdrängen des Zahnfleisches zum Zwecke der Abformung, zum Beispiel mittels Retraktionsringen oder -fäden, ist nicht möglich. Muss jedoch störendes Zahnfleisch, zum Beispiel zum Zwecke des Erkennens von unter sich gehenden Stellen, zur Darstellung der Präparationsgrenze oder zur subgingivalen Stufenpräparation, zum ...
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01.07.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Im folgenden Fallbeispiel erläutern wir die Bestimmungen und abrechnungstechnischen Besonderheiten, die bei der Versorgung eines Patienten mit Einzelkronen und Inlays zu beachten sind. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, sind wie immer mit einem * gekennzeichnet.
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01.07.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
In "Abrechnung aktuell" Nr. 6/2004 haben wir die Privatliquidation von Kombinationsprothesen mit komplizierten Verbindungselementen - Teleskopkronen, Geschieben und Stegen mit Reiter - erläutert. Die Serie setzen wir mit der Darstellung der Bestimmungen und Besonderheiten fort, die bei der Abrechnung von Totalprothesen zu beachten sind, und ermöglichen so einen direkten Vergleich mit der Abrechnung von Total- und Cover-denture-Prothesen nach Bema auf Seiten 3 bis 5 dieses Heftes.
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: "Können wir bei der Versorgung eines Patienten mit einer vollkeramischen Brücke mittels Mehrkostenformular eine 'Vertragsbrücke' gegenrechnen oder müssen wir dem Patienten die komplette Brücke privat in Rechnung stellen?"
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
n dieser Ausgabe befasst sich das Fallbeispiel mit der teilweisen Entfernung eines unteren Molaren, also der so genannten Hemisektion. Ziel ist die Erhaltung eines prämolarengroßen Zahnteils, das nach Abheilung als Brückenpfeiler verwendet wird.
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Neuer Bema
In unserer Serie über die konkrete Umsetzung der seit Jahresbeginn gültigen Bema-Bestimmungen geht es diesmal um die Versorgung mit partiellen Prothesen. Im Vergleich zur alten Bema-Fassung fällt hier vor allem auf, dass ein Großteil der Verbindungselemente aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden sind. Nunmehr gehören nur noch Klammern, Teleskop- und Konuskronen sowie Wurzelstiftkappen mit Kugelknopfanker zu den Vertragsleistungen, wohingegen ...
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01.06.2004 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: "Bei unseren Kassenpatienten fertigen wir oft Aufbaufüllungen aus einem besonders hochwertigen und teuren Material an. Welche Möglichkeiten bestehen, diese Aufbaufüllungen - außer als F 1 oder F 2 über den Erfassungsschein - abzurechnen? Besteht die Möglichkeit, dem Patienten nur das hochwertige Material privat in Rechnung zu stellen?"
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