01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Dass ein Zahnarzt gezwungen ist, eine nicht zu Ende geführte prothetische Versorgung abzurechnen, weil der Patient nicht mehr zur Weiterbehandlung erscheint, kommt in der Praxis nicht allzu häufig vor. Da die dabei zu beachtenden Bestimmungen den meisten Zahnärzten aus diesem Grund nicht geläufig sind, stellen wir sie anhand eines konkreten Fallbeispiels dar. Dabei verzichten wir der gebotenen Kürze wegen bewusst auf eine ausführliche Darstellung der vor einer derartigen Rehabilitation ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Wie ist das Aktivieren eines Ceka-Ankers an einer älteren Prothese beim Kassenpatienten zu berechnen? Löst dies einen Festzuschuss aus?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Frage:
„Im Notdienst haben wir bei einigen Patienten gelöste provisorische Kronen und Brücken wiederbefestigt. Was können wir dafür abrechnen?“
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Seit der Bema-Umstrukturierung zum 1. Januar 2004 darf der Zahnarzt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit auf GOÄ-Leistungen zurückgreifen, sofern sie eindeutig zur Ausübung der Zahnheilkunde gehören, jedoch im Bema nicht beschrieben sind. Bisher waren ihm zu diesem Zweck gemäß Nr. 3 der Allgemeinen Bema-Bestimmungen folgende GOÄ-Abschnitte geöffnet (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 9/2004, S. 8 ff.):
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp GOZ
Der Leistungstext der GOZ-Nr. 800 lautet: „Befunderhebung des stomatognathen Systems nach vorgeschriebenem Formblatt. Die Leistung nach der Nummer 800 umfasst folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (zum Beispiel Resilienztest, Provokationstest). Neben der Leistung nach der Nummer 800 ist eine ...
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatleistungen bei Kassenpatienten, Teil 6
In den ersten fünf Teilen („Abrechnung aktuell“ Nrn. 9/2005 bis 1/2006) haben wir bereits viele Privatleistungen bei Kassenpatienten vorgestellt. In diesem Beitrag befassen wir uns mit weiteren Maßnahmen, die keine Vertragsleistungen darstellen und Kassenpatienten daher privat nach Maßgabe der GOZ in Rechnung gestellt werden müssen.
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Eine erste Übersicht der am 21. Dezember beschlossenen Änderungen war dem Januar-Heft von „Abrechnung aktuell“ zu entnehmen. Sie werden gültig, wenn das Bundesgesundheitsministerium sie innerhalb der zweimonatigen Frist nicht beanstandet. Sie werden dann im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am Tag danach in Kraft. Allerdings ist eine Beanstandung unwahrscheinlich. Es folgen die Erläuterungen der Beschlüsse.
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01.02.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassen- und Privatabrechnung
In diesem Beitrag erläutern wir anhand einer Gegenüberstellung von Kassen- und Privatabrechnung die unterschiedliche Abrechnungsweise der Stiftverankerung einer Füllung. Wir sind uns dabei bewusst, dass der Einsatz parapulpärer Stifte in der Literatur - vor allem im Zusammenhang mit Kompositfüllungen - zunehmend kritisch beurteilt wird, weil es dabei zu Mikrorissen im Dentin, aber auch in der Füllung kommen kann. Wieder verzichten wir der Übersichtlichkeit halber auf eventuell ...
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Obwohl es sich bei der Behandlung eines erschwerten Weisheitszahndurchbruchs mit anschließender Entfernung dieses Zahnes um Therapiemaßnahmen handelt, die in jeder Praxis relativ häufig vorkommen, bieten sie doch eine Reihe abrechnungstechnischer Besonderheiten, die wir in diesem aktuellen Fallbeispiel näher erläutern wollen.
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01.01.2006 · Fachbeitrag aus AAZ · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Wo zu Beginn des letzten Jahres große Einigkeit über die Interpretation der Festzuschuss-Richtlinien bestand, hat eine Vielzahl von Sonderregelungen das System mittlerweile unnötig verkompliziert: Es gibt die Richtlinie des G-BA, die Interpretationen der KZBV, der KZVen, der Krankenkassen, dazu unterschiedliche Aussagen in den einzelnen KZVen und eigenwillige Auslegungen von einzelnen Mitarbeitern der Krankenkassen. Einige Beispiele:
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