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  • · Fachbeitrag · Chirurgie

    Einbringen von Knochenersatzmaterial in die Alveole nach Extraktion zum Volumenerhalt

    von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Das Einbringen von Knochenersatzmaterial zum Volumenerhalt der Alveole nach Extraktion wird auch als Socket Preservation bezeichnet. Die Maßnahme dient zur Stabilisierung des Blutkoagulums und zur Augmentation der Extraktionsalveole bei intakten Knochenwänden. Unter dem Schutz der Membran kann die Wunde verheilen, und der Knochen kann sich neu bilden und verfestigen. Das Einwachsen des Zahnfleisches in die Alveole wird durch die Auffüllung ebenfalls verhindert. Der nun folgende Praxisfall erläutert die Besonderheiten in der Abrechnung. |

    Behandlung eines GKV-Patienten nach Fraktur des Zahnes 12

    Der Patient ist Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und stellt sich mit einem frakturierten Zahn 12 vor. Nach eingehender Untersuchung und röntgenologischer Diagnostik wird der Patient über die weitere Therapie aufgeklärt. Der Zahn 12 wird extrahiert und die Alveole wird mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt. Im Anschluss folgen die Nachbehandlungen.

     

    • Behandlungsablauf
    Datum
    Zahn
    BEMA
    GOZ

    01.10.

    Eingehende Untersuchung, 12 tief frakturiert, konservierend nicht zu erhalten, Extraktionstherapie angeraten

    01

    12

    Röntgenaufnahme

    Rö2 (925a)

    12

    Beratung über weitere Therapie

    Beratung über das Einbringen von Knochenersatzmaterial zum Volumenerhalt der Alveole nach Extraktion

    Ä1

    Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplans für die Explantation

    0030

    06.10.

    12

    Oberflächenanästhesie

    0080

    12

    Infiltrationsanästhesie, 1 Karpule Anästhetikum

    40 (I)

    12

    Entfernung eines einwurzeligen Zahnes

    43 (X1)

    Auffüllen der Alveole mit Knochenersatzmaterial zur Socket Preservation

    § 6 Abs. 1 + Mat.

    Abdecken der augmentierten Alveole mit einer Kollagenmatrix

    § 6 Abs. 1 + Mat.

    12

    Primäre Wundversorgung und vernähen der Kollagenmatrix an den Wundrändern

    Mat.

    08.10.

    12

    Kontrolle Extraktionswunde und desinfizierende Spülung

    38 (N)

    13.10.

    12

    Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

    3290

    12

    Nachbehandlung, Nahtentfernung

    3300