07.10.2025 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ/EBM/IGeL
Die Gesundheitsuntersuchung (GU), seit 1989 ein Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Personen ab 35 Jahren, wird seit dem Jahr 2019 durch eine einmalige Untersuchung für Personen von 18 bis 34 Jahren ergänzt. Gleichzeitig wurde das Intervall zwischen den GUs von zwei auf drei Jahre erhöht.
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06.10.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Leserfrage
Frage: „Als Hausarztpraxis prüfen wir, ob es lohnenswert sein könnte, eine Mesotherapie für die Haare anzubieten. Die Vorgängerin in der Arztpraxis hatte den Patienten eine solche Therapie angeboten und wir bekommen nun immer wieder Anfragen dazu. Uns ist aber die korrekte Abrechnung nach GOÄ nicht klar. Immerhin werden viele Einzelinjektionen in die Kopfhaut durchgeführt, in den meisten Fällen sicher mindestens 30 Stück, teilweise sogar mehr. Wie können wir eine solche Therapie ...
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01.10.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026 und KV-Honorar 2025
Ab dem Quartal IV/2025 gilt die Entbugetierung hausärztlicher Leistungen. Die durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgegebene neue Vorhaltepauschale startet erst zum 01.01.2026. Zur neuen Versorgungspauschale haben sich KBV und Krankenkassen bis Redaktionsschluss noch nicht einigen können, obwohl diese Pauschale ebenfalls im GVSG fixiert ist. Die Versorgungspauschale gilt für nicht intensiv betreute Versicherte ab dem 18. Lebensjahr, bei denen aufgrund einer chronischen ...
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30.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Reform
Von der Bundesärztekammer (BÄK) und der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Beihilfe wird nicht nur eine „Neue GOÄ“ angestrebt, sondern auch Anpassungen der Bundesärzteordnung (BÄO) sowie des § 75 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Viele geplante Änderungen erinnern an bereits bestehende Strukturen des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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29.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Videosprechstunde
Der Zuschlag für die Authentifizierung von unbekannten Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde nach EBM-Nr. 01444 war zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Doch nun hat der Bewertungsausschuss diese Frist bis zum 31.12.2026 verlängert. Die mit 10 Punkten bewertete EBM-Nr. 01444 kann daher in 2026 weiterhin berechnet werden.
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25.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
In einem aktuellen Urteil entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass die Festsetzung eines Regresses in Höhe von rund 490.000 Euro gegen einen Arzt, der Sprechstundenbedarfsverordnungen nicht persönlich unterzeichnete, rechtmäßig ist. Der Arzt verwendete für die Ausstellung der Verordnungen anstelle seiner eigenhändigen Unterschrift einen Unterschriftenstempel (Faksimilestempel). Der Regress wurde in der vollen Höhe der betroffenen Verordnung festgesetzt – und das BSG hält dies ...
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24.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Telematik/Digitalisierung/EBM
KBV und Krankenkassen haben die Inhalte der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) konkretisiert. Danach ist die alleinige Übertragung von Verordnungs- und Dispensierdaten aus verordneten und abgegebenen eRezepten in die elektronische Medikationsliste der ePA nicht als ePA-Erstbefüllung zu werten.
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24.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liposuktion beim Lipödem in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen (Beschluss des G-BA online unter iww.de/s14446 ). Nach der bevorstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger muss der Bewertungsausschuss bis Ende März 2026 etwaige Anpassungen im EBM beschließen.
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24.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · Prävention
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.06.2025 über das neue Präventionsprogramm zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomografie (siehe auch AAA 07/2025, Seite 3) ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 05.09.2025 in Kraft getreten.
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23.09.2025 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2026
Der Orientierungspunktwert für die Bewertung der EBM-Positionen in Euro steigt zum 01.01.2026 von aktuell 12,3934 Cent um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent. In den beiden Jahren zuvor war der Orientierungspunktwert jeweils um 3,85 Prozent angehoben worden. Die Anpassung zum 01.01.2026 bedeutet ein Honorarplus in Höhe von insgesamt knapp 1,3 Mrd. Euro für die ambulante Versorgung.
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