Werbung mit Wirkungsaussagen für medizinische Behandlungsmethoden ist nur zulässig, wenn nachweisbar ist, dass die in der Werbung getätigte Aussage wissenschaftlich unumstritten ist bzw. auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Grundlage steht. Ist die Wirkaussage umstritten, muss der Werbende nachweisen, dass seine Aussage zutreffend ist. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main kürzlich feststellte, fehlt bisher ein derartiger Wirkungsnachweis für die Behandlungsmethode der Craniosakralen ...
Viele Praxisinhaber scheuen davor zurück, dem Patienten IGeL anzubieten, weil sie „nichts verkaufen wollen“. Dabei entscheiden sich viele Patienten für IGeL, wenn sie deren Nutzen kennen. Grundvoraussetzung ist, ...
IGe-Leistungen spielen in vielen Arztpraxen eine immer größere Rolle und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Doch wie gelingt ein IGeL-Management? Das Buch „Erfolgreich IGeLn – Analyse, ...
Der Umgang mit sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird mit zunehmender Schärfe öffentlich diskutiert. Wichtig ist es, Patienten und Ärzten seriöse Informationen zum richtigen Umgang mit IGeL an die Hand zu geben. Die Bundesärztekammer (BÄK) informiert in verschiedenen Publikationen über IGeL und überarbeitet diese kontinuierlich. So haben BÄK und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Erstellung ihres IGeL-Ratgebers „Selbst zahlen?“ zahlreiche Ärzteverbände, ...
Einwände gegen die erstellte Rechnung sind bei IGe-Leistungen (IGeL) selten, da der Patient durch die vorher geschlossene IGeL-Vereinbarung die Kosten kennt und sich damit einverstanden erklärt hat. Zudem ist kein ...
Das Werberecht für Heilberufler ist lockerer geworden. Außerdem haben sich die Möglichkeiten, Patienten anzusprechen, durch das Internet und die sozialen Medien entscheidend verbessert. Ein Eintrag in den gelben ...
IWW-Webinare: Aktuelles zu EBM- und GOÄ-Tipps für die Hausarztpraxis
Gibt es neue Abrechnungspositionen und -regeln im EBM? Lasse ich Honorarpotenzial liegen? Wie kann ich meine Abrechnungsprozesse optimieren? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die neue IWW-Webinar-Reihe speziell für die Hausarztpraxis – kurzweilig, interaktiv und direkt umsetzbar!
Schönheitsoperationen können – ausnahmsweise – Heilbehandlungen und damit umsatzsteuerbefreit sein; die Feststellungslast trifft allerdings den Arzt. Um dem Gericht die Nachprüfung zu ermöglichen, muss der Arzt mindestens anonymisierte Patientenakten vorlegen, in denen sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufgezeichnet und Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, ...