Das Sozialgericht (SG) München hat die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gegen einen Arzt verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro bestätigt. Dieser hatte die Behandlung einer erkrankten Kassenpatientin von der Unterzeichnung einer IGeL-Vereinbarung „Zweitmeinung“ abhängig gemacht – für das SG ein schwerwiegender Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten (Urteil vom 23.04.2021, Az. S 28 KA 116/18).
Werbung mit Wirkungsaussagen für medizinische Behandlungsmethoden ist nur zulässig, wenn nachweisbar ist, dass die in der Werbung getätigte Aussage wissenschaftlich unumstritten ist bzw. auf einer tragfähigen ...
Viele Praxisinhaber scheuen davor zurück, dem Patienten IGeL anzubieten, weil sie „nichts verkaufen wollen“. Dabei entscheiden sich viele Patienten für IGeL, wenn sie deren Nutzen kennen. Grundvoraussetzung ist, ...
IGe-Leistungen spielen in vielen Arztpraxen eine immer größere Rolle und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Doch wie gelingt ein IGeL-Management? Das Buch „Erfolgreich IGeLn – Analyse, Vermarktung, Organisation“ setzt sich selbst zum Ziel, „eine schnelle, gewinnbringende und umsetzbare Einführung von individuellen Gesundheitsleistungen in der Arztpraxis zu erleichtern“. Wir machen den Buchcheck.
Der Umgang mit sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wird mit zunehmender Schärfe öffentlich diskutiert. Wichtig ist es, Patienten und Ärzten seriöse Informationen zum richtigen Umgang mit IGeL an ...
Einwände gegen die erstellte Rechnung sind bei IGe-Leistungen (IGeL) selten, da der Patient durch die vorher geschlossene IGeL-Vereinbarung die Kosten kennt und sich damit einverstanden erklärt hat. Zudem ist kein ...
IWW-Webinare: Aktuelles zu EBM- und GOÄ-Tipps für die Hausarztpraxis
Gibt es neue Abrechnungspositionen und -regeln im EBM? Lasse ich Honorarpotenzial liegen? Wie kann ich meine Abrechnungsprozesse optimieren? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die neue IWW-Webinar-Reihe speziell für die Hausarztpraxis – kurzweilig, interaktiv und direkt umsetzbar!
Das Werberecht für Heilberufler ist lockerer geworden. Außerdem haben sich die Möglichkeiten, Patienten anzusprechen, durch das Internet und die sozialen Medien entscheidend verbessert. Ein Eintrag in den gelben Seiten reicht heute – gerade für eine junge Praxis – definitiv nicht mehr. In diesem Video zeigt Dr. Lars Lindenau Möglichkeiten und Grenzen des Werberechts verständlich auf und gibt eine ganze Reihe nützlicher Tipps für die eigene Kommunikationsstrategie.