01.07.2011 · Fachbeitrag ·
Auslegung
Im Gegensatz zum EBM oder der UV-GOÄ kann der Arzt mit der GOÄ auch solche Leistungen abrechnen, die im Leistungsverzeichnis nicht angeführt sind. Je länger die GOÄ nicht aktualisiert wird, umso häufiger ist das notwendig.