· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung
„T“ – Tetanusimpfung
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
Die Patientin stürzt bei einem Winterspaziergang im Wald. Dabei zieht sie sich eine Risswunde am linken Unterarm und eine Prellung der linken Schläfe zu. Sie kann sich noch am selben Tag selbstständig in die normale Sprechstunde der Hausarztpraxis begeben. Sie war nicht bewusstlos, es trat keine Übelkeit und kein Erbrechen auf. Die Patienten hat ihren Impfausweis verloren, erinnert sich aber an eine Tetanusimpfung vor etwa neun Jahren nach einer Schnittverletzung im Garten. Sie ist 40 Jahre alt und in kreislaufstabilem gutem Allgemeinzustand. Neurologisch sind keine Reiz- oder Ausfallserscheinungen festzustellen. Eine handballengroße Prellmarke ist im Bereich der linken Schläfe zu sehen. Eine 7 cm lange, verschmutzte und aktuell nicht mehr blutende Risswunde findet sich am linken Unterarm streckseitig. Die Gelenke sind aktiv und passiv frei beweglich. Klinisch liegen keine Hinweise auf eine Knochenbeteiligung vor.

Diagnose, Therapie und weiteres Prozedere
Der Hausarzt diagnostiziert bei der Patientin eine Schläfenprellung links sowie eine deutlich verschmutzte Risswunde am linken Unterarm. Dabei ist der fehlende Tetanusschutz und die Notwendigkeit zu einer Kombiimpfung zu berücksichtigen.
Der Arzt reinigt und desinfiziert die Wunde, revidiert die Wundränder unter Lokalanästhesie und adaptiert die Wundränder mit Steristripes. Da die Patientin ohne Impfausweis als ungeimpft gilt, erfolgt eine erste Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff Tdap-IPV bei einer Simultanimpfung mit Tetagam. Ein neuer Impfausweis wird ausgestellt und die Patientin zur Komplettierung des Impfschutzes aufgefordert. Wundkontrollen nach einem Tag und erneut nach sieben Tagen zeigen eine saubere Wunde und eine primäre Wundheilung.
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