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  • · Fachbeitrag · EBM 2026

    Attraktive Vergütung für ePA-Erstbefüllung bleibt bis Mitte 2026!

    | Ursprünglich wollte der Bewertungsausschuss zum 01.01.2026 die Vergütung für die Erstbefüllung einer elektronische Patientenakte (ePA) überprüfen. Auch weitere ePA-Leistungen sollten ggf. angepasst werden. Diese Prüffrist wurde jetzt um zwei weitere Quartale bis zum 30.06.2026 verlängert. Das bedeutet, dass die Bewertungen der ePA-Nrn. 01648 (ePA-Erstbefüllung, 89 Punkte), 01647 (Ergänzung der ePA mit persönlichem APK oder Videokontakt im Quartal, 15 Punkte) und 01431 (ePA-Ergänzung ohne persönlichen APK oder Videosprechstunde im Quartal, 3 Punkte) in den Quartale I/2026 und II/2026 unverändert bleiben (AAA 10/2025, Seite 4). |

    Quelle: Ausgabe 12 / 2025 | Seite 1 | ID 50646794